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   BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02   

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https://dejure.org/2003,5585
BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02 (https://dejure.org/2003,5585)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2003 - 3 AZR 551/02 (https://dejure.org/2003,5585)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2003 - 3 AZR 551/02 (https://dejure.org/2003,5585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung: Teilwiderruf einer Versorgungszusage - Überraschende Vertragsklausel - Unklarheitenregel im Betriebs-rentenrecht - Vertragsanpassung nach den Grundsätzen einer Störung der Geschäftsgrundlage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mittel für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Reduzierung der Beitragsleistung aufgrund von Nebenabreden; Auslegung nach der Unklarheitenregel; Rechtsfolge einer überraschenden Vertragsklausel; Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall oder die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Arbeitsvertragsrecht; Tarifrecht öffentlicher Dienst - Betriebliche Altersversorgung: Teilwiderruf einer Versorgungszusage; Überraschende Klausel; Unklarheitenregel im Betriebsrentenrecht; Vertragsanpassung nach den Grundsätzen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02
    Schon vor Inkrafttreten der §§ 305 ff. BGB nF war allgemein anerkannt, dass überraschende Klauseln in Formulararbeitsverträgen und in allgemeinen Arbeitsbedingungen nicht Vertragsbestandteil werden (BAG 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - BAGE 81, 317 mwN).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 69/99

    Versorgungsschaden durch Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02
    Da die Nebenabrede eine typisierte Vereinbarung ist, unterliegt ihre Auslegung der vollen revisionsgerichtlichen Überprüfung (BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 69/99 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 56 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 71, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89

    Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, können auch Gesetzesänderungen eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellen (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - BAGE 65, 290, 301).
  • LAG Berlin, 01.08.2002 - 10 Sa 2338/01

    Kürzung eines Arbeitgeberanteils zur betrieblichen Altersversorgung; Einordnung

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. August 2002 - 10 Sa 2338/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Wer eine Regelung geschaffen hat, muss bei Unklarheiten die ihm ungünstige Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. ua. 23. September 2003 - 3 AZR 551/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 93 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 1, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07

    Eingriff in Versorgungsregelung

    Wer - wie hier die Beklagte -eine Regelung geschaffen hat, muss bei Unklarheit die ungünstige Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (st. Rspr. des Senats, vgl. ua. 23. September 2003 - 3 AZR 551/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 93 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 1, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 2 Sa 84/08

    Zusatzversorgung für eine Lektorin - Auslegung einer Verweisungsklausel -

    Die so genannten Unklarheitenregelung (jetzt § 305 c Abs. 2 BGB) galt bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (vgl. ständige Rechtsprechung des BAG, unter anderem 23.09.2003, 3 AZR 551/02 = AP BetrVG 1972, § 77 Nr. 93 und BAG, Urteil vom 12.12.2006, 3 AZR 388/05 = ZTR 2007, 573).
  • LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05

    AGB-Kontrolle von kombiniertem Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Nach der vom BAG als allgemeiner Rechtsgedanke anerkannten Unklarheitenregel (BAG 23.09.2003 - 3 AZR 551/02; BAG 19.03.2003 - 4 AZR 331/02; BAG 24.04.2001 - 210/00), wonach derjenige, der eine Regelung geschaffen hat, bei Unklarheiten über ihre Auslegung die ihm ungünstigste Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen muss, gilt allenfalls der Widerrufsvorbehalt aus Nr. 1.5 der Teamcoach-Vereinbarung.
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - 3 Sa 515/04

    Schadensersatz, Kündigung, außerordentlich, Verfrühungsschaden,

    Im Einzelfall muss der Verwender besonders daraufhin hinweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorheben (BAG v. 22.04.2004 - 8 AZR 269/03 m.w.N; BAG v. 23.09.2003 3 AZR 551/02; BAG v. 06.08.2003 - 7 AZR 9/03; BAG v. 29.11.1995 - 5 AZR 47/94).
  • ArbG München, 13.03.2015 - 33 Ca 14749/13

    AGB-Kontrolle, überraschende Klausel, Anfechtung, Änderung einer

    Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen und das äußere Erscheinungsbild des Vertrags (BGH, Urteil vom 21.11.1991, IX ZR 60/91, NJW 1992, 1234, 1235; BAG, Urteil vom 23.09.2003, 3 AZR 551/02, ).
  • LAG Hessen, 18.05.2011 - 8 Sa 1979/10

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Erreichen einer in einer

    Wer aber eine Regelung geschaffen hat, muss bei Unklarheiten die ihm ungünstige Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. u.a. BAG v. 23.09.2003 - 3 AZR 551/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 93 zu II. 1. der Gründe; BAG v. 18.05.2010 - 3 AZR 373/08 - NZA 2010, 935 zu II. 3. c) der Gründe).
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